Der oder das Banner? Artikel, Beugung und Verwendung

Kurz gesagt: Es heißt das Banner. Für Werbefläche oder Fahne heißt es das Banner. Der Banner ist eine seltene Nebenform aus der Heraldik.

Das Banner hängt über dem Eingang.

Warum das Banner?

Das Wort geht auf das mittelhochdeutsche baner für Fahne zurück. Wörter auf -er, die eine Sache bezeichnen, sind im Deutschen häufig sächlich.

Die Beugung

  • Nominativ: das Banner
  • Genitiv: des Banners
  • Dativ: dem Banner
  • Akkusativ: das Banner
  • Plural: die Banner

Die Nebenform

Neben das Banner ist auch der Banner gebräuchlich. Welche Form gilt, hängt oft von der Region ab. In einem Text sollte man sich für eine entscheiden und dabei bleiben.

Der häufige Fehler

Wer unsicher ist, weicht gern auf eine Umschreibung aus. Das fällt im Text auf. Besser ist es, sich das Wort einmal mit Artikel einzuprägen — Vokabeln lernt man im Deutschen als Paar aus Artikel und Wort, nie als Wort allein.

Woher das Wort stammt

Banner geht über das Französische auf ein germanisches Wort für Feldzeichen zurück und bezeichnete ursprünglich eine Fahne, unter der eine Truppe kämpfte. Aus derselben Wurzel stammt das Wort Bande im Sinne einer Gruppe. Die militärische Bedeutung ist heute weitgehend verblasst.

Im Deutschen ist das Wort sächlich, weil es dem Muster anderer entlehnter Wörter auf -er folgt, die Gegenstände bezeichnen. Vergleichbar sind das Feuer und das Wasser, auch wenn diese anderer Herkunft sind. Die maskuline Form ist eine jüngere Nebenform.

In der Wappenkunde und in historischen Texten steht das Banner für ein bestimmtes Feldzeichen mit eigener Form. Diese Bedeutung lebt in Ortsnamen und Redewendungen fort. Sie erklärt den feierlichen Klang des Wortes.

Die Beugung im Detail

Der Genitiv Singular lautet des Banners, der Plural die Banner ohne Endungsänderung. Im Dativ Plural wird ein n angehängt: den Bannern. Diese Form wird häufig vergessen.

Bei der maskulinen Nebenform ändert sich nur der Artikel, nicht die Beugung. Auch dort heißt es des Banners und die Banner. Der Unterschied betrifft ausschließlich den Artikel.

In Zusammensetzungen wie Werbebanner, Bannerwerbung und Bannerträger richtet sich das Genus nach dem letzten Wort. Deshalb heißt es die Bannerwerbung. Diese Regel gilt ausnahmslos.

Banner im Internet

Als Werbebanner bezeichnet man rechteckige Anzeigenflächen auf Webseiten, die seit den 1990er-Jahren verwendet werden. Ihre Wirksamkeit hat über die Jahre stark abgenommen, weil Nutzer sie routinemäßig übersehen. Dieses Phänomen wird als Bannerblindheit bezeichnet.

Abgerechnet wird meist nach Sichtkontakten oder nach Klicks, seltener nach abgeschlossenen Käufen. Die Preise unterscheiden sich je nach Zielgruppe erheblich. Vermarktet wird überwiegend über automatisierte Handelsplätze.

Werbeblocker sind in Deutschland zulässig, was Gerichte mehrfach bestätigt haben. Verlage reagieren mit Bezahlmodellen oder mit Hinweisen an Nutzer. Diese Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen.

Cookie-Banner und Datenschutz

Die bekanntesten Banner sind heute Einwilligungsabfragen für Cookies und Tracking. Rechtsgrundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung und das deutsche Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Beide verlangen eine informierte und freiwillige Einwilligung.

Zulässig ist eine Abfrage nur, wenn Ablehnen genauso einfach möglich ist wie Zustimmen. Voreingestellte Häkchen sind unzulässig, ebenso irreführende Gestaltung. Aufsichtsbehörden gehen inzwischen aktiv dagegen vor.

Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Alles, was der Analyse oder Werbung dient, braucht dagegen eine Zustimmung. Diese Unterscheidung ist der Kern der Regeln.

Banner in Spielen und sozialen Medien

In Onlinespielen bezeichnet Banner häufig zeitlich begrenzte Aktionen, bei denen bestimmte Inhalte gegen Einsatz erhältlich sind. Solche Mechaniken arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten und stehen wegen ihrer Nähe zum Glücksspiel in der Kritik. Mehrere Länder prüfen Regulierungen.

In sozialen Netzwerken meint Banner das Titelbild eines Profils. Die Maße unterscheiden sich zwischen den Plattformen und ändern sich regelmäßig. Aktuelle Angaben stehen in den Hilfebereichen der Anbieter.

Für Bilder gilt auch hier das Urheberrecht: Fremde Fotos dürfen nicht ohne Lizenz verwendet werden. Kostenlose Bilddatenbanken mit klaren Lizenzen sind die sichere Lösung. Die Lizenzbedingungen sollten dokumentiert werden.

Welche Form man schreiben sollte

In Texten empfiehlt sich die sächliche Form, weil sie in Wörterbüchern als Hauptform geführt wird. In der Fachsprache der Werbung ist die maskuline Form verbreitet und wird nicht als Fehler gewertet. Innerhalb eines Textes sollte man sich festlegen.

Redaktionsleitfäden regeln solche Fälle, damit Texte einheitlich klingen. Wo es keinen Leitfaden gibt, genügt eine eigene kurze Liste. Sie verhindert Inkonsistenzen.

Im Gespräch spielt die Frage keine Rolle. Beide Formen werden verstanden. Korrekturen sind hier unangebracht.

Formate und Gestaltung

Für Werbebanner haben sich standardisierte Formate durchgesetzt, damit Anzeigen ohne Anpassung ausgeliefert werden können. Sie sind in Branchenspezifikationen festgelegt und werden regelmäßig überarbeitet. Wer wirbt, sollte die aktuellen Maße prüfen.

Wichtiger als das Format ist die Ladezeit: Große Dateien verzögern den Seitenaufbau und verschlechtern die Nutzung. Deshalb gelten Obergrenzen für die Dateigröße. Auch Suchmaschinen bewerten Ladezeiten.

Barrierefreiheit verlangt zudem Alternativtexte für Bilder und ausreichenden Kontrast. Diese Anforderungen stehen in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Für öffentliche Stellen sind sie verpflichtend.

Banner im öffentlichen Raum

Große Werbebanner an Gebäuden und Baugerüsten brauchen in vielen Kommunen eine Genehmigung, weil sie als bauliche Anlage oder Werbeanlage gelten. Maßgeblich sind Bauordnung und Satzungen der Gemeinde. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

An Straßen gelten zusätzlich Regeln zur Verkehrssicherheit, weil ablenkende Werbung untersagt sein kann. Auch die Größe und die Beleuchtung sind geregelt. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Ländern.

Für Vereine und politische Werbung bestehen teilweise Erleichterungen, etwa für befristete Aufsteller vor Wahlen. Die Fristen legen die Kommunen fest. Ein Blick in die örtliche Satzung klärt das.

Häufige Fragen

Heißt es das Banner?

Für Werbefläche oder Fahne heißt es das Banner. Der Banner ist eine seltene Nebenform aus der Heraldik.

Wie lautet der Plural?

die Banner

Wie lautet der Genitiv?

des Banners

Woran erkennt man das Geschlecht?

An der Wortbildung und der Herkunft — verlässlich ist aber nur der Blick ins Wörterbuch.

Welche Form steht im Wörterbuch?

Das Banner als Hauptform.

Wann ist ein Cookie-Banner zulässig?

Wenn Ablehnen so einfach ist wie Zustimmen.

Wie lautet der Plural?

Die Banner, im Dativ den Bannern.

Quellen

Geschrieben von Bella, Redaktion grammatikguru.de — sie schreibt hier über Rechtschreibung, Grammatik und Zweifelsfälle.


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